Kartellabsprachen über öffentliche Kommunikationskanäle - Entwicklungen und mögliche Safeguards
Pressemitteilungen, Interviews, Analyst- und Investor Calls: Unternehmen kommunizieren ihre Strategien zunehmend öffentlich, statt hinter verschlossenen Türen. Genügt das bereits für eine unzulässige Wettbewerbsabsprache?
Portapia, Sara;Heutschi, Flavia, 2026
Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Hochschule für Wirtschaft FHNW
Betreuende Dozierende Spichtin, Nicolas
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Das schweizerische und europäische Kartellrecht (Art. 4 Abs. 1 KG und Art. 101 Abs. 1 AEUV) ist auf direkte, bilaterale Kontakte zwischen Konkurrenten zugeschnitten. Immer häufiger äussern sich Unternehmen zu ihren künftigen Strategien im öffentlichen Raum, etwa über Verbände, in Interviews oder Analyst- und Investor Calls. Solche Kommunikation dient in aller Regel berechtigten Zwecken, kann aber zugleich als Signal an Wettbewerber wirken, wie die laufenden Verfahren der EU-Kommission gegen Michelin und die bauchemische Industrie zeigen.
Die vorliegende Arbeit untersucht Formen der öffentlichen Kommunikation anhand der Rechtsprechung und Lehre, namentlich Signaling, Kommunikation über Intermediäre, Medienkommunikation, Analyst- und Investor Calls sowie den Einfluss einer oligopolistischer Marktstruktur, bevor die beiden erwähnten, noch offenen EU-Verfahren vertieft behandelt werden. Abschliessend wird geprüft, ob die regulatorischen Leitlinien und die Aufsichtspraxis die Rechtsunsicherheit kompensieren können.
Dabei zeigt sich, dass die bestehende kartellrechtliche Dogmatik öffentlicher Unternehmenskommunikation nur unvollständig erfasst wird. Besonders deutlich wird das im Fall Michelin. Er offenbart ein bemerkenswertes Ungleichgewicht. Für eine behördliche Nachprüfung genügen geringere Anforderungen als für eine materielle Verurteilung. Ob die Horizontalen Leitlinien von 2023 und die Aufsichtspraxis diese Lücke schliessen können, bildet den Kern der abschliessenden Würdigung.
Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Keywords Kartellrecht, Kartellabsprachen, öffentliche Kommunikationskanäle, Signaling, Oligopl, Michelin, Art. 5 KG, Art. 4 KG i.V.m. Art. 101 AEUV
Vertraulichkeit: öffentlich