Rechtliche Einordnung von Chrysanthemum morifolium in der Novel-Food Liste der EU - Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Entfernung
Eine Pflanze mit jahrhundertealter Tradition wird im Lebensmittelrecht plötzlich gestoppt. Ist Chrysanthemum morifolium wirklich «Novel-Food» und welche juristischen Handlungswege öffnen sich nach rechtskräftigen Entscheiden?
Kiely, David;Somboonjitrudee, Nattita, 2026
Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Spezialisierter Schweizer Fachbetrieb für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), pflanzliche Arzneimittel und Nahrungsergänzung
Betreuende Dozierende Hösli, Andreas
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Chrysanthemum morifolium hat in der TCM eine lange Tradition und wird breit im Süden Chinas täglich als Getränk genossen. Weil die Pflanze im EU-Novel-Food-Catalogue gelistet ist, gilt sie im Schweizer Lebensmittelrecht als neuartig, solange kein Verzehr in der EU vor dem 15. Mai 1997 nachgewiesen ist. Kantonale Vollzugsbehörden übernehmen diese EU-Einstufung direkt, was den allgemeinen Vertrieb einschränkt. Problematisch wird es insbesonders dann, wenn kantonale Beanstandungen zur Selbstkontrollabklärung rechtskräftig werden. Wie können Unternehmen ihren Vertrieb trotzdem sichern?
Die Arbeit untersucht, wie EU- und Schweizer Novel-Food-Recht zusammenspielen und wie der autonome Nachvollzug in der Praxis wirkt. Kantonale Verfügungen werden verwaltungsprozessual auf Verfügungsbegriff, Regelungsgegenstand und Rechtskraftwirkung geprüft. Zudem wird analysiert, ob faktische Vertriebsverbote die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 i.V.m. Art. 36 BV) verletzen. Darauf aufbauen wird eine Handlungsempfehlung aus informellen Schritten, Verwaltungsverfahren und dem Bewilligungsweg erarbeitet.
Die rechtliche Analyse führt zu einer grundlegenden Erkenntnis. Der EU-Novel-Food-Katalog entfaltet in der Schweiz keine direkte Rechtsverbindlichkeit, sondern dient kantonalen Behörden lediglich als Orientierungshilfe. Verfahrensrechtlich zeigt sich ein entscheidender Vorteil. Beanstandungen im Rahmen der Selbstkontrolle fordern meist nur das Einreichen von Nachweisen. Sie entscheiden aber nicht endgültig darüber, ob Chrysanthemum morifolium als neuartig gilt. Damit bleibt die eigentliche Einstufung weiterhin offen und Unternehmen haben selbst nach Ablauf der Rechtsmittelfristen noch Handlungsmöglichkeiten. Der entwickelte Leitfaden kombiniert dabei verfahrensrechtliche Instrumente wie das Wiedererwägungsgesuch bei neuen Beweisen, das formelle Feststellungsbegehren sowie die Einzelfallbewilligung nach Art. 17 LGV und Ausweichmöglichkeiten im Heil- und Nahrungsergänzungsmittelrecht. Die Auftraggeberschaft bekommt damit eine juristische Einordnung und eine Strategie, um traditionelle pflanzliche Rohstoffe trotz regulatorischer Hürden erfolgreich am Markt zu halten.
Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Keywords Bachelor Thesis, Wirtschaftsrecht, Novel-Food, EU Recht, Lebensmittelgesetz, Heilmittelgesetz, BV, Chrysanthemum morifolium, Chrysanthemenblüte
Vertraulichkeit: vertraulich