Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit: Rechtliche Grundlagen für die praxisorientiere Anspruchsprüfung
Was geschieht, wenn eine Person arbeitslos und arbeitsunfähig ist? Wie beurteilt die Arbeitslosenkasse ihren Anspruch? Untersucht wird, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Arbeitslosenentschädigung auszurichten ist und wie Leistungen anderer Versicherungen zu berücksichtigen sind.
Lena, Küderli, 2026
Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kanton Solothurn
Betreuende Dozierende Schmid, Oliver
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Personen können bereits beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit ganz oder teilweise arbeitsunfähig sein. Die Arbeitslosenkasse muss dann klären, ob und in welchem Umfang Leistungen auszurichten sind. Dabei sind ärztliche Zeugnisse, die Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit, Ansprüche gegenüber anderen Versicherungen sowie die Eröffnung der Rahmenfrist zu berücksichtigen. Unterschiedliche medizinische Beurteilungen oder ungeklärte Leistungspflichten erschweren eine einheitliche Bearbeitung.
Zunächst wurden die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitslosen- und Sozialversicherungsrechts sowie Fachliteratur, Rechtsprechung, Weisung AVIG ALE und weitere Vollzugshilfen ausgewertet. Anschliessend wurden die Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Vermittlungsfähigkeit, die Anwendung von Art. 28 AVIG, die Vorleistungspflicht und die Koordination mit der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung untersucht. Die Ergebnisse wurden in ein Praxisblatt überführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nicht grundsätzlich ausschliesst. Massgebend ist die konkrete Situation. Neben Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind die Restarbeitsfähigkeit, die Vermittlungsbereitschaft und Ansprüche gegenüber anderen Versicherungen zu berücksichtigen. Je nach Konstellation sind Leistungen nach Art. 28 AVIG auszurichten, mit Kranken- oder Unfalltaggeldern zu koordinieren oder im Rahmen einer Vorleistungspflicht zu erbringen. Eine Rahmenfrist kann trotz Arbeitsunfähigkeit eröffnet werden, sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.Für die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Solothurn wurde ein zweiseitiges Praxisblatt erstellt, das die gesetzlichen Grundlagen übersichtlich und verständlich aufbereitet. Es enthält eine Schnellprüfung, eine Übersicht der Leistungsregeln, eine Koordinationsmatrix und einen Unterlagencheck. Dadurch können häufige Fälle strukturiert geprüft werden. Die Arbeitshilfe unterstützt einen einheitlichen und rechtssicheren Vollzug, ohne die Prüfung des Einzelfalls zu ersetzen.
Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Keywords Arbeitslosenentschädigung, Arbeitslosenkasse, Arbeitsunfähigkeit
Vertraulichkeit: öffentlich