Arbeitsrechtliche Erfassung von arbeitnehmerähnlichen Personen

Wann ist selbständige Arbeit noch selbständig – und wann braucht sie arbeitsrechtlichen Schutz? Die Arbeit beleuchtet einen Grenzbereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Matthias, Annen, 2026

Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Hochschule für Wirtschaft FHNW
Betreuende Dozierende Schmid, Oliver
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Das schweizerische Arbeitsrecht ordnet Erwerbstätige grundsätzlich entweder als Arbeitnehmer oder als Selbständigerwerbende ein. Insbesondere moderne Arbeitsformen wie die Plattformarbeit stellen dieses dualistische System jedoch vor Herausforderungen. Arbeitnehmerähnliche Personen sind wirtschaftlich stark von einem oder wenigen Vertragspartnern abhängig, stehen aber nicht in einem klassischen arbeitsvertraglichen Unterordnungsverhältnis. Dadurch entsteht ein Graubereich, den das Gesetz nicht ausdrücklich regelt.
Ausgehend von Gesetz, Rechtsprechung und Fachliteratur klärt die Arbeit zunächst die zentralen Begriffe und grenzt anschliessend die arbeitnehmerähnlichen Personen von Arbeitnehmern, Selbständigerwerbenden und Scheinselbständigen ab. Danach werden die bundesgerichtlichen Abgrenzungskriterien, ausgewählte Entscheide und die aus der arbeitsrechtlichen Qualifikation folgenden Rechtsfolgen analysiert. Abschliessend nimmt die Arbeit zur Einführung einer gesetzlichen Zwischenkategorie der arbeitnehmerähnlichen Person Stellung.
Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass sich die Rechtsfigur der arbeitnehmerähnlichen Person hauptsächlich in der arbeitsrechtlichen Literatur findet und im schweizerischen Gesetz nicht ausdrücklich verankert ist. Rechtlich sind arbeitnehmerähnliche Personen den Selbständigerwerbenden zuzuordnen, weil kein für den Arbeitsvertrag erforderliches Unterordnungsverhältnis besteht. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit können sie aber ein ähnliches Schutzbedürfnis wie Arbeitnehmer aufweisen. Die Gerichte halten grundsätzlich an der strikten Zweiteilung der Verträge über Arbeitsleistungen fest. Nur ausnahmsweise übertragen sie einzelne arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sinngemäss auf selbständige Verträge. Eine gesetzliche Zwischenkategorie erscheint für die Schweiz nicht als passende Lösung, weil sie neue Abgrenzungsfragen schaffen und den Arbeitnehmerschutz sogar schwächen könnte. Sinnvoller ist eine konsequentere einzelfallbezogene Anwendung arbeitsrechtlicher Schutznormen. Dadurch bleibt der Dualismus bestehen, ohne schutzbedürftige Personen im Graubereich vollständig dem Risiko der Selbständigkeit zu überlassen.
Studiengang: Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Keywords Arbeitsrecht; arbeitnehmerähnliche Personen; Arbeitsvertrag; Selbständigerwerbende; Scheinselbständigkeit; Plattformarbeit; Subordination; wirtschaftliche Abhängigkeit; Arbeitnehmerschutz
Vertraulichkeit: öffentlich
Art der Arbeit
Bachelor Thesis
Auftraggebende
Hochschule für Wirtschaft FHNW, Windisch
Autorinnen und Autoren
Matthias, Annen
Betreuende Dozierende
Schmid, Oliver
Publikationsjahr
2026
Sprache der Arbeit
Deutsch
Vertraulichkeit
öffentlich
Studiengang
Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Standort Studiengang
Brugg-Windisch
Keywords
Arbeitsrecht; arbeitnehmerähnliche Personen; Arbeitsvertrag; Selbständigerwerbende; Scheinselbständigkeit; Plattformarbeit; Subordination; wirtschaftliche Abhängigkeit; Arbeitnehmerschutz