Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Aesch
Seit geraumer Zeit engagiert sich die Gemeinde Aesch BL aktiv für die Förderung von familienergänzenden Angeboten. Die Gemeinde gewährt Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen für Mittagstische, Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesfamilien.
Agbanyim, Chris, 2023
Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Einwohnergemeinde Aesch
Betreuende Dozierende Strebel, Felix
Keywords kinderbetreuung, subventionen, familie, work-life-balance, kita, sozialleistungen
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Die Herausforderung liegt darin, dass die subjekt- (teilweise objekt-) finanzierten familienergänzenden Dienstleistungen (FEB-Dienstleistungen) der Gemeinde Aesch ein historisch gewachsenes Gefüge darstellen. Die einzelnen Komponenten dieses Gefüges sind nicht mehr optimal aufeinander abgestimmt, wodurch sie den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. In der Praxis treten ausserdem oft Fragestellungen auf, für die weder das bestehende Reglement noch die Verordnung eine eindeutige Lösung bieten. Insbesondere in aussergewöhnlichen Situationen bietet die Verordnung keine Hilfestellung.
Der Prozess beginnt mit einer tiefgreifenden Untersuchung des Umfelds. Hierbei werden die FEB-Dienstleistungen von anderen Gemeinden analysiert. Ausserdem werden die Richtlinien des Kantons berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die geplanten Modifikationen im Einklang mit den übergeordneten Zielen stehen. Zusätzlich fliessen Empfehlungen der EKFF (Eidgenössische Kommission für Familienfragen) in die Betrachtung ein. Ebenso werden Forschungsstudien von familienergänzenden Betreuungsangeboten, insbesondere zur Subjekt- und Objektfinanzierung, analysiert, um bewährte Ansätze zu identifizieren.
Inspiriert durch den „individuellen Beitragsfaktor“ der Stadt Zürich, wurde für die Gemeinde Aesch BL ein sogenannter Gemeindebeitragsfaktor (GBF) konzipiert. Dieser GBF wurde entwickelt, um eine gerechte Subventionierung sicherzustellen. In der neuen Berechnung, die den GBF einbezieht, werden die Anzahl der Kinder im Haushalt, das monatliche Einkommen der Familien sowie das gesamte Arbeitspensum der Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Mithilfe des GBF kann nun eine optimierte Höhe der Subventionsbeträge ermittelt werden.
Diese neu entwickelte Formel passt sich flexibel an verschiedene spezielle Situationen an, wie beispielsweise Ferienbetreuung oder Preiserhöhungen der Anbieter familienergänzender Betreuungsleistungen. Als Schutz der Gemeinde vor extrem teuren Angeboten wurde ein Maximaltarif eingeführt. Dies ermöglicht eine massgeschneiderte Anpassung der Subventionen, die den individuellen Bedürfnissen der Familien gerecht wird und gleichzeitig auf Veränderungen im Betreuungsangebot flexibel reagieren kann.
Studiengang: Wirtschaftsinformatik (Bachelor)
Vertraulichkeit: öffentlich