Datenschutzrechtliche Anforderungen an das Unternehmen im Umgang mit Personendaten im CRM-System

Im Jahr 2023 tritt in der Schweiz eine Revision des Datenschutzgesetzes in Kraft. Aus diesem Grund müssen einige Unternehmen ihre geschäftsrelevanten Prozesse anpassen. Dazu gehört auch ein mittelständisches IT-Unternehmen, welches vor allem mit dem CRM-System Personendaten verarbeitet.

Rüttimann, Jennifer & Pilla, Laura, 2022

Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Datastore AG
Betreuende Dozierende Casutt, Dominique
Keywords DSG, revDSG, Personendaten, CRM
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Durch die schnell voranschreitende Technologie wird die Datenschutzthematik auch in der Schweiz immer wichtiger. Am 1. September 2023 tritt in der Schweiz eine Revision des Datenschutzgesetzes in Kraft und sieht dabei keine Übergangsfrist vor. Die vorliegende Bachelor Thesis verfolgt das Ziel, ein mittelständisches IT-Unternehmen betreffend datenschutzrechtlicher Anforderungen zu analysieren. Die Fragestellung dabei lautet: «Wie geht das Unternehmen mit Personendaten im CRM-System um, vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Anforderungen?»
Mittels einem SOLL-Zustand wird dargestellt, wie die rechtlichen Bedingungen sind. Anhand unterschiedlichen Interviews wurden Informationen bezüglich dem IST-Zustand des Unternehmens eingeholt. Dabei wurden technische sowie organisatorische Fragen gestellt und Zugangs- und Zugriffsrechte im CRM-System erörtert. Damit die anschliessende Gegenüberstellung vom SOLL- und IST-Zustand klar und deutlich macht, in welchen Bereichen die Stärken und Schwächen sowie die Chancen und Risiken liegen, wurde die SWOT-Analyse miteinbezogen.
Die Hauptergebnisse verdeutlichen, dass die Mitarbeitenden der Schlüssel zum Erfolg sind. Aus diesem Grund wurden besondere Empfehlungen in diesem Bereich getätigt. Es ist wichtig, dass Mitarbeitende sich an die internen Richtlinien halten, welche niedergeschrieben sind. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Inhalte der Richtlinien in Form einer Schulung an die Mitarbeitenden vermittelt werden. Jegliche Durchführung einer Schulung und der Stand sollen dokumentiert werden. Somit erreicht das Unternehmen eine Standardisierung der wichtigsten Prozesse und erleichtert neuen Mitarbeitenden den Zugang zu diesem Wissen. Im Gegenzug kann es zu Verstösse gegen Verhaltensgrundsätze und für die Mitarbeitenden zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Das Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, welches mit der Revision des Datenschutzgesetzes für einige Unternehmen obligatorisch wird, ist zum heutigen Zeitpunkt im Unternehmen noch nicht vorhanden. Da das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt, kann es eine Ausnahme darstellen, sofern kein Risiko für die Verletzung der Persönlichkeit besteht.
Studiengang: Betriebsökonomie (Bachelor)
Vertraulichkeit: vertraulich
Art der Arbeit
Bachelor Thesis
Auftraggebende
Datastore AG, Spreitenbach
Autorinnen und Autoren
Rüttimann, Jennifer & Pilla, Laura
Betreuende Dozierende
Casutt, Dominique
Publikationsjahr
2022
Sprache der Arbeit
Deutsch
Vertraulichkeit
vertraulich
Studiengang
Betriebsökonomie (Bachelor)
Standort Studiengang
Brugg-Windisch
Keywords
DSG, revDSG, Personendaten, CRM