Neue Finanzierung der Langzeitpflege im Kanton Solothurn - Kritische Beurteilung
Die Pflege in Alters- und Pflegeheimen wird in der Schweiz von drei Parteien finanziert: Den Heimbewohnern, den Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Die Taxfestsetzung der öffentlichen Hand ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Burger, Simon, 2022
Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Alters- und Pflegeheim Stadtpark Olten
Betreuende Dozierende Nikles, Hans-Jörg
Keywords Finanzierung Langzeitpflege
Views: 37
Der Schwerpunkt dieser Bachelor Thesis ist die neue Taxfestsetzungsmethodik im Kanton Solothurn. Anstatt dass von der öffentlichen Hand ein Referenztarif für Pflegekosten pro Minute bezahlt wird, werden die Beiträge neu abhängig von der betriebseigenen Kostenrechnung des Vorvorjahres festgesetzt. Dies führt bei den Alters-und Pflegeheimen zu Unsicherheiten bezüglich der längerfristigen finanziellen Auswirkungen, insbesondere bei Inflation.
Zuerst werden die aktuelle finanzielle Lage und die Zukunftsaussichten des Alters- und Pflegeheims Stadtpark mithilfe der Kostenrechnung 2021 und einem Finanzplan abgebildet. Der Finanzplan zeigt auf, welche Auswirkungen die neue Taxierungsmethodik des Kantons Solothurn und die Inflation auf das Alters- und Pflegeheim Stadtpark haben. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherstellung des Hypothekardarlehens gelegt. Zum Abschluss werden die Taxierungsmethoden der Kantone Aargau, Bern und Zürich genauer beschrieben.
Beim Vergleich zwischen den Finanzplanszenarien offenbarte sich, dass die um zwei Jahre verzögerte Taxfestsetzung und die Inflation einen starken Einfluss auf die Höhe der Gewinne bzw. Verluste haben. So werden z. B. erzielte Gewinne zu stark ausgeglichen. Das heisst, wenn ein Alters- und Pflegeheim einen Gewinn erzielt, wird die Taxe wegen der inzwischen eingetretenen Teuerung zu tief angesetzt und statt, dass sich der Taxertrag in Richtung Kostendeckung bewegt, schiessen die verfügten Taxen übers Ziel hinaus und sorgen für einen Verlust. Ohne Inflation pendeln sich Gewinn und Verlust über die Jahre langsam ein. In den Kantonen Aargau und Bern werden die Pflegekosten von der öffentlichen Hand gemäss Referenztarif vergütet. Das bedeutet, dass jedes Alters- und Pflegeheim für die erbrachten Leistungen dieselbe Entschädigung erhält. Der Kanton Zürich besitzt fast das gleiche System wie der Kanton Solothurn. Der Unterschied ist, dass im Kanton Zürich die Kostenrechnung des Vorjahres als Basis für die Taxfestsetzung dient. So werden Gewinne und Verluste schneller ausgeglichen als im Kanton Solothurn und die Inflation hat nicht einen so grossen Einfluss auf die Jahresergebnisse.
Studiengang: Betriebsökonomie (Bachelor)
Vertraulichkeit: öffentlich