Verwaltungsratshonorare - die Gestaltungsmöglichkeiten der Abrechnungsarten und deren sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen
Diese Arbeit befasst sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten der Abrechnungsarten von Verwaltungsratshonoraren und zeigt die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen bei den Beteiligten von verschiedenen Konstellationen auf.
Brack, Chiara Moana, 2019
Art der Arbeit Bachelor Thesis
Auftraggebende Tax Partner AG
Betreuende Dozierende Ledergerber, Max
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Bei der Tax Partner AG sind mehrere Partner bei Kundinnen und Kunden als Verwaltungsräte tätig. Die Partnerinnen und Partner der Tax Partner AG haben sich dazu verpflichtet, sämtliche Nebeneinkünfte über die Gesellschaft abzurechnen. Aufgrund dieser Handhabung sind diverse Fragen aufgekommen. Wirft man einen Blick in die Judikatur, fällt auf, dass es insbesondere in den Bereichen Rechtsverhältnis, Sozialversicherung und Steuern häufig zu Unklarheiten bei Verwaltungsratshonoraren kommt. Um Klarheit über die Gestaltungsmöglichkeiten der Abrechnungsarten von Verwaltungsratshonoraren zu erhalten, wurde diese Bachelorabeit in Auftrag gegeben.
In dieser Arbeit wurden die theoretischen Grundlagen des Rechtsverhältnisses eines Verwaltungsratsmitglieds zur AG und des Sozialversicherungs- und Steuerrechts anhand von Gesetzen, Gerichtsurteilen und literarischen Werken zum aktuellen juristischen Stand aufgearbeitet. Anschliessend wurden unterschiedliche Konstellationen anhand der theoretischen Grundlagen analysiert und die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen bei den jeweils Beteiligten aufgezeigt.
Die Ergebnisse zeigen auf, dass ein Verwaltungsratsmitglied zur AG in einem organ- schaftlichen Rechtsverhältnis steht, welches gesellschafts- und vertragsrechtliche Merkmale aufweist. Nimmt das Verwaltungsratsmitglied die Entschädigung persönli- ch ein, so unterliegt es grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Bei der Abrech- nung über eine Drittperson in der Schweiz, welche vom Verwaltungsratsmitglied im Verwaltungsrat vertreten wird, ist auf dem Honorar Mehrwertsteuer geschuldet, jedoch keine Beiträge an die Sozialversicherungen. Dabei gilt zu berücksichtigten, dass die Abrechnung über eine Gesellschaft nicht in allen Fällen zulässig ist und daher das Risiko einer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Umqualifika- tion besteht. Im internationalen Verhältnis gibt es viele Besonderheiten, welche zwin- gend beachtet werden müssen. Anhand einer Vergleichsrechnung konnte eruiert werden, dass aktuell die Abrechnung des Entgelts über eine Gesellschaft mit Sitz in Zürich, mit anschliessendem Bezug als Dividende, die günstigere Variante für ein Verwaltungsratsmitglied mit Wohnsitz in Zürich darstellt, anstatt das Honorar persön- lich einzunehmen. Neben dem Gestaltungsspielraum und verschiedenen Lösungen, welche die Judikatur anerkennt, gilt es trotzdem Grenzen und Risiken zu beachten.
Studiengang: Betriebsökonomie (Bachelor)
Keywords Verwaltungsratshonorar, Steuerrecht, Sozialversicherung, Rechtsverhältnis Verwaltungsrat zur AG
Vertraulichkeit: öffentlich