Missbräuchliche Kündigung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis - Präventionspflicht des Arbeitgebenden vor Aussprechen einer Kündigung – Umfang, Grenzen und Umsetzung in einem schweizer Prüfungs- und Beratungsunternehmen

Konflikte am Arbeitsplatz gehören zum Unternehmensalltag. Doch wann darf ein Arbeitgeber deshalb kündigen und wann wird die Kündigung missbräuchlich? Diese Arbeit zeigt auf, welche Pflichten den Arbeitgebenden in einer Konfliktsituation treffen und wie diese in der Praxis umgesetzte werden können.

Küderli, Mia Cristina, 2026

Type of Thesis Bachelor Thesis
Client Schweizer Prüfungs- und Beratungsunternehmen
Supervisor Schmid, Oliver
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Konflikte zwischen Mitarbeitenden oder zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten lassen sich in einem leistungsorientieren Umfeld nie vollständig vermeiden. Eine Kündigung scheint häufig die naheliegendste Lösung. Der sachliche Kündigungsschutz gemäss Art. 336 OR, die Fürsorgepflicht gemäss Art. 328 OR sowie die bundesgerichtliche Rechtsprechung verpflichten den Arbeitgebenden jedoch, vor einer Kündigung zumutbare Massnahmen zur Konfliktbewältigung zu ergreifen. Unklar ist jedoch, welche konkreten Massnahmen erforderlich sind und wo die Grenzen dieser Pflicht liegen.
Diese Arbeit untersucht die bundesgerichtliche Rechtsprechung sowie die arbeitsrechtliche Literatur zur missbräuchlichen Kündigung bei Konflikten im Arbeitsverhältnis. Daraus wurden im Rahmen dieser Arbeit Anforderungen an den Arbeitgebenden vor dem Aussprechen einer Kündigung systematisch hergeleitet und deren Grenzen etabliert. Anschliessend wurden die gewonnenen Erkenntnisse in Form einer praxisorientierten Kündigungs-Checkliste umgesetzt.
Die Untersuchung zeigt, dass das Schweizer Arbeitsrecht keine ausdrücklich gesetzlich verankerte Pflicht zur vorgängigen Konfliktbeseitigung kennt. Aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich jedoch eine aus Art. 336 OR und Art. 328 OR ableitbare Pflicht des Arbeitgebenden, vor dem Aussprechen einer Kündigung sämtliche zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, die geeignet sind den Konflikt zu entschärfen. Welche Massnahmen konkret erforderlich sind, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände, insb. nach der Intensität des Konfliktes, den betrieblichen Ressourcen sowie persönlichen Faktoren wie Alter oder Betriebstreue der Beteiligten. Gleichzeitig steht dem Arbeitgebenden ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Unterbleiben geeignete Massnahmen, erfolgen sie zu spät oder nur in ungenügendem Mass, kann die Kündigung missbräuchlich sein. Für die Praxis wurde daraus eine Kündigungs-Checkliste entwickelt, welche Arbeitgebenden eine strukturierte Beurteilung ermöglichen soll und dazu beitragen soll, das Risiko einer missbräuchlichen Kündigung zu reduzieren.
Studyprogram: Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Keywords Bachelorthesis Arbeitsrecht
Confidentiality: vertraulich
Type of Thesis
Bachelor Thesis
Client
Schweizer Prüfungs- und Beratungsunternehmen
Authors
Küderli, Mia Cristina
Supervisor
Schmid, Oliver
Publication Year
2026
Thesis Language
German
Confidentiality
Confidential
Studyprogram
Wirtschaftsrecht (Bachelor)
Location
Brugg-Windisch
Keywords
Bachelorthesis Arbeitsrecht